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26.01.2024

bvse: Wechsel in der Verbandsspitze des Europäischen Dachverbands EuRIC

Mit einem weinenden und einem lachenden Auge sieht bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock den Wechsel in der Verbandsspitze des Europäischen Dachverbands EuRIC zum 1. April. An der weiter erfolgreichen und effektiven Verbändezusammenarbeit hegt Rehbock allerdings keinen Zweifel.

„Mit Emmanuel Katrakis verlieren wir eine engagierte Führungspersönlichkeit, die in den letzten 10 Jahren hervorragende Arbeit für die Recyclingwirtschaft auf europäischer Ebene geleistet hat“, bedauert Rehbock. „Wir danken Herrn Katrakis herzlich für die intensive und konstruktive gemeinsame Arbeit und wünschen ihm alles erdenklich Gute für sein nächstes Betätigungsfeld“, so Rehbock.

Gleichzeitig freut sich der bvse-Verbandschef auf die Fortsetzung der ausgezeichneten Zusammenarbeit mit Julia Blees, die ab 1. April als Nachfolgerin von Katrakis die Position als EuRIC-Generalsekretärin übernehmen wird. Bereits seit Dezember 2018 steht Blees als Policy Officer in EuRIC auch dem bvse im Bereich des europäischen Abfallrechts hilfreich zur Seite.

Mit einem weinenden und einem lachenden Auge sieht bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock den Wechsel in der Verbandsspitze des Europäischen Dachverbands EuRIC zum 1. April. An der weiter erfolgreichen und effektiven Verbändezusammenarbeit hegt Rehbock allerdings keinen Zweifel.

„Mit Emmanuel Katrakis verlieren wir eine engagierte Führungspersönlichkeit, die in den letzten 10 Jahren hervorragende Arbeit für die Recyclingwirtschaft auf europäischer Ebene geleistet hat“, bedauert Rehbock. „Wir danken Herrn Katrakis herzlich für die intensive und konstruktive gemeinsame Arbeit und wünschen ihm alles erdenklich Gute für sein nächstes Betätigungsfeld“, so Rehbock.

Gleichzeitig freut sich der bvse-Verbandschef auf die Fortsetzung der ausgezeichneten Zusammenarbeit mit Julia Blees, die ab 1. April als Nachfolgerin von Katrakis die Position als EuRIC-Generalsekretärin übernehmen wird. Bereits seit Dezember 2018 steht Blees als Policy Officer in EuRIC auch dem bvse im Bereich des europäischen Abfallrechts hilfreich zur Seite.

„Wir haben Frau Blees als tatkräftige Mitstreiterin für unsere Branche kennengelernt, die die Interessen der mittelständischen Mitgliedsunternehmen klug und energisch zu vertreten weiß. Gemeinsam werden wir uns auch in Zukunft auf europäischer und nationaler Ebene unermüdlich für gesetzliche Rahmenbedingungen einsetzen, die es der Recycling- und Abfallwirtschaft ermöglichen, wettbewerbsfähig zu sein, zu wachsen und zu reinvestieren“, betont Rehbock.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

19.01.2024

BTE-Taschenbuch 2024 erschienen

Das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2024“ ist erschienen. Auf insgesamt 136 Seiten enthält das BTE-Taschenbuch zahlreiche Markt- und Kostenzahlen aus dem Bekleidungs-, Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel inkl. Online-Daten. Zudem enthält es hilfreiche Fachinformationen und rechtliche Bestimmungen für die Textil- und Schuhbranche sowie einen umfangreiches Fachthemen-Teil mit konkreten Hilfestellungen und Hinweisen. Einzelheiten:

Das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2024“ ist erschienen. Auf insgesamt 136 Seiten enthält das BTE-Taschenbuch zahlreiche Markt- und Kostenzahlen aus dem Bekleidungs-, Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel inkl. Online-Daten. Zudem enthält es hilfreiche Fachinformationen und rechtliche Bestimmungen für die Textil- und Schuhbranche sowie einen umfangreiches Fachthemen-Teil mit konkreten Hilfestellungen und Hinweisen. Einzelheiten:

  • Der statistische Teil enthält die Umsatzentwicklung des Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels sowie die Strukturdaten der einzelnen Branchen. Abgedruckt sind außerdem zentrale Ergebnisse des BTE-Betriebsvergleichs mit Leistungs- und Kostendaten des mittelständischen Bekleidungsfachhandels für das Jahr 2022.
  • Zum allgemeinen volkswirtschaftlichen Teil zählen z.B. Tabellen zur Entwicklung der Altersstruktur der bundesdeutschen Bevölkerung sowie zur Entwicklung der Beschäftigtenzahl und zur Preisentwicklung der einzelnen Branchen.
  • Das Taschenbuch enthält zudem Auszüge des Textilkennzeichnungsrechts, die textile Pflegekennzeichnung, die europäische Schuhkennzeichnung sowie einen Auszug aus den Liefer- und Zahlungsbedingungen der deutschen Schuhindustrie. Damit kann eine Vielzahl rechtlicher Fragen rund um die Ware durch kurzes Nachschlagen schnell beantwortet werden.

Das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2024” ist ein wichtiges, kompaktes Nachschlagewerk für die Branche, über das jeder Kaufmann im Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel verfügen sollte. Auch für Hersteller und Absatzmittler ist es eine Quelle vieler interessanter Informationen über den Fashionmarkt.
 
Hinweis: Mitglieder der Einzelhandelsverbände erhalten das Taschenbuch in der Regel kostenlos von ihrem Regional- oder Landesverband. Alle übrigen Interessenten können das Taschenbuch für 25 Euro plus MwSt. und Versandkosten beziehen beim ITE-Verlag, Fax 0221/92150910, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop unter www.bte.de (Rubrik: Publikationen). Bei Bestellungen ab drei Stück gibt es vergünstigte Staffelpreise.

Weitere Informationen:
BTE-Taschenbuch
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

17.01.2024

Südwesttextil beklagt zu wenig Bürokratieentlastung im Arbeitsrecht

Der Referentenentwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes sieht die Reduktion von Schriftformerfordernissen vor – gehe im Arbeitsrecht aber nicht weit genug, so der südwestdeutsche Arbeitgeberverband.

Am 11. Januar 2024 hat das Bundesministerium für Justiz seinen Referentenentwurf des Vierten Gesetzes zur Bürokratieentlastung (BEG IV-E) veröffentlicht. Der Entwurf sieht auch Gesetzesänderungen im Bereich des Nachweisgesetzes vor.

Die von Südwesttextil bereits im letzten Jahr geforderte Nachbesserung des Eckpunktepapiers findet sich im Referentenentwurf nicht wieder. Aus Perspektive des Arbeitgeberverbands gehen die vorgesehenen Änderungen nicht weit genug. Im Referentenentwurf wird weiterhin lediglich die elektronische Form als Ersatz für die Schriftform vorgesehen.

Der Referentenentwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes sieht die Reduktion von Schriftformerfordernissen vor – gehe im Arbeitsrecht aber nicht weit genug, so der südwestdeutsche Arbeitgeberverband.

Am 11. Januar 2024 hat das Bundesministerium für Justiz seinen Referentenentwurf des Vierten Gesetzes zur Bürokratieentlastung (BEG IV-E) veröffentlicht. Der Entwurf sieht auch Gesetzesänderungen im Bereich des Nachweisgesetzes vor.

Die von Südwesttextil bereits im letzten Jahr geforderte Nachbesserung des Eckpunktepapiers findet sich im Referentenentwurf nicht wieder. Aus Perspektive des Arbeitgeberverbands gehen die vorgesehenen Änderungen nicht weit genug. Im Referentenentwurf wird weiterhin lediglich die elektronische Form als Ersatz für die Schriftform vorgesehen.

Die schriftliche Aushändigung der wesentlichen Arbeitsbedingungen kann somit weiterhin nur unterbleiben, wenn ein Arbeitsvertrag in elektronischer Form abgeschlossen worden ist. Um den Formvorgaben des Nachweisgesetzes zu genügen, reicht die Textform also weiterhin nicht. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner betont die Position des Verbands: „Im Arbeitsrecht lässt die Bundesregierung eine signifikante Stellschraube der Bürokratieentlastung aus. Die praktische Reduktion des Aufwands durch die elektronische Form geht nicht weit genug und könnte durch die Zulassung der im Geschäftsverkehr üblichen und anerkannten Textform signifikant erhöht werden. Die Nachbesserung des Referentenentwurfs ist für einen echten Bürokratieabbau dringend geboten.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie

17.01.2024

BVMed: Neuer Newsletter „MedTech ambulant“

In ärztlichen Praxen gibt es unterschiedliche Gefährdungen und hygienische Anforderungen abhängig von Fachrichtung, Behandlungsspektrum und Patient:innenklientel. Das Hygienemanagement hat das Ziel, Infektionen bei Patient:innen und die Verbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden sowie den Arbeitsschutz der Mitarbeiter:innen sicherzustellen. Dies erfordert die Einhaltung verschiedener rechtlicher Vorgaben, darunter Infektionsschutz für Patient:innen und Mitarbeiter:innen, medizinprodukterechtliche Vorgaben und Qualitätssicherungsmaßnahmen. Der BVMed-Newsletter informiert über die Mustervorlage zur Aufstellung eines Hygieneplans in der ärztlichen Praxis und die verschiedenen Maßnahmen zur Basishygiene, zur baulich-funktionellen Gestaltung sowie zur Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten.

In ärztlichen Praxen gibt es unterschiedliche Gefährdungen und hygienische Anforderungen abhängig von Fachrichtung, Behandlungsspektrum und Patient:innenklientel. Das Hygienemanagement hat das Ziel, Infektionen bei Patient:innen und die Verbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden sowie den Arbeitsschutz der Mitarbeiter:innen sicherzustellen. Dies erfordert die Einhaltung verschiedener rechtlicher Vorgaben, darunter Infektionsschutz für Patient:innen und Mitarbeiter:innen, medizinprodukterechtliche Vorgaben und Qualitätssicherungsmaßnahmen. Der BVMed-Newsletter informiert über die Mustervorlage zur Aufstellung eines Hygieneplans in der ärztlichen Praxis und die verschiedenen Maßnahmen zur Basishygiene, zur baulich-funktionellen Gestaltung sowie zur Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten.

Um Hygienemaßnahmen bzw. präventiv Infektionsschutz durchführen und gewährleisten zu können, sind bestimmte Produkte erforderlich. Dazu gehören neben verschiedenen Desinfektionsmitteln persönliche Schutzausrüstungen (PSA) – Kleidung, die die eigene (Berufs-)Kleidung sowie den Körper vor Verunreinigungen jeglicher Art schützt. Wiederum schützt diese Kleidung immungeschwächte Patient:innen vor Übertragungen von Krankheitserregern durch das ärztliche oder nicht-ärztliche Personal.

Darüber hinaus enthält der MedTech ambulant-Newsletter Informationen zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten.

Mit dem Newsletter „MedTech ambulant“ informiert der BVMed über Themen rund um Medizinprodukte im ambulanten Bereich. Dabei geht es unter anderem um Detailinformationen zu Studien, Abrechnungsfragen, Produktinnovationen, Strukturverträgen, gesundheitspolitische Entwicklungen oder Tendenzen.

Zufriedene Gesichter beim bvse-Neujahrsempfang. Bild (v.l.n.r.): bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock, bvse-Landesvorsitzende Christiane Neuhaus und Neujahrsredner Albert Duin (FDP) Foto: bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung
Zufriedene Gesichter beim bvse-Neujahrsempfang. Bild (v.l.n.r.): bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock, bvse-Landesvorsitzende Christiane Neuhaus und Neujahrsredner Albert Duin (FDP)
16.01.2024

bvse-Neujahrsempfang: "Die Wirtschaft kann nicht besser werden, wenn man den Mittelstand nicht lässt!"

In ihrer Begrüßungsrede beim Neujahrsempfang des bvse-Bayern warf die Landesvorsitzende von Bayern und 1. Vizepräsidentin des bvse Christiane Neuhaus einen Blick zurück auf das Jahr 2023.

"Wir haben alle hart gearbeitet, hart arbeiten müssen, denn die Herausforderungen, mit denen sich die Unternehmen der Recycling- und Entsorgungsbranche auseinanderzusetzen hatten, waren enorm."

"Der russische Gaslieferstopp, die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten begleiten unser Leben und machen uns deutlich, dass Frieden das höchste Gut des menschlichen Zusammenleben ist", so Neuhaus. Auch die Landtags- und Kommunalwahlen, die in 2023 stattfanden, thematisierte die bvse-Landesvorsitzende. "Bedenklich finde ich die fast flächendeckende Bestätigung einer nationalistischen, verstärkt nach rechts tendierenden Ausrichtung", führte Christiane Neuhaus aus.

Der Bundesregierung schrieb Neuhaus ihre Kritik an der 70%igen Erhöhung der Maut ins Stammbuch. "Das ist eine Kostensteigerung, die ihresgleichen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sucht und deshalb ist es richtig, dass dagegen protestiert wird."

In ihrer Begrüßungsrede beim Neujahrsempfang des bvse-Bayern warf die Landesvorsitzende von Bayern und 1. Vizepräsidentin des bvse Christiane Neuhaus einen Blick zurück auf das Jahr 2023.

"Wir haben alle hart gearbeitet, hart arbeiten müssen, denn die Herausforderungen, mit denen sich die Unternehmen der Recycling- und Entsorgungsbranche auseinanderzusetzen hatten, waren enorm."

"Der russische Gaslieferstopp, die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten begleiten unser Leben und machen uns deutlich, dass Frieden das höchste Gut des menschlichen Zusammenleben ist", so Neuhaus. Auch die Landtags- und Kommunalwahlen, die in 2023 stattfanden, thematisierte die bvse-Landesvorsitzende. "Bedenklich finde ich die fast flächendeckende Bestätigung einer nationalistischen, verstärkt nach rechts tendierenden Ausrichtung", führte Christiane Neuhaus aus.

Der Bundesregierung schrieb Neuhaus ihre Kritik an der 70%igen Erhöhung der Maut ins Stammbuch. "Das ist eine Kostensteigerung, die ihresgleichen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sucht und deshalb ist es richtig, dass dagegen protestiert wird."

Weiter führte sie in ihrer Begrüßungsrede aus, dass die umwelttechnischen Berufe unter jungen Menschen immer beliebter werden. Laut einer Studie für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung entscheiden sich immer mehr Berufseinsteiger für Berufe im Bereich Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Die bvse-Landesvorsitzende und 1. Vizepräsidentin sieht darin "ein positives Zeichen für unsere Branche"!

Aus der bvse-Verbandsarbeit hob Christiane Neuhaus das Engagement für die Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung heraus. Aber auch der erfolgreiche Internationale Altpapiertag und die bvse-Jahrestagung nannte sie beispielhaft. Nicht ohne Stolz nannte sie hier die Gründung des bvse-Frauennetzwerkes. "Das war ein besonderer Moment, der eine große positive Resonanz auslöste", führte sie aus.

Das Jahr 2023 war jedoch geprägt von schwierigen Sekundärrohstoff-Märkten. Die Unternehmen mussten Mengen- und Margenrückgänge hinnehmen. Gleichzeitig stiegen die Kosten bei den Betriebsmitteln und auch die Personalkosten. Die Kreditzinsen stiegen und machten notwendige Investitionen teurer. Immer neue Auflagen und Bestimmungen und ein kontinuierlicher Kampf um Genehmigungen gehören zum Alltag der Unternehmen. Trotzdem bleibt Christiane Neuhaus optimistisch: "Wir haben alles, was wir brauchen: Leidenschaft, Engagement, Neugierde, Tatendrang, Know-how und ein super Netzwerk im bvse."

Wirtschaft wird durch Politik überfordert
Das sei auch der Grund, warum die jüngsten Demonstrationen nicht nur von den Bauern getragen werden, sondern auch von Speditionen, der Gastronomie und vielen anderen Selbstständigen. "Wir stellen nicht nur eine Überforderung der Landwirte durch die Politik fest, sondern der Wirtschaft in ihrer gesamten Breite", so Duin. "Die knallen uns in einer Tour und in einer unheimlichen Geschwindigkeit neue Gesetze auf den Tisch. Dann wird festgestellt, es funktioniert nicht, und sie fangen teilweise an zurück zu rudern. Da blickt langsam keiner mehr durch." Albert Duin forderte in seiner Neujahrsrede deshalb eine konstante und vernünftige Politik ein.

Der FDP-Politiker beklagte zudem, dass die Effizienzsteigerungen der Wirtschaft inzwischen durch immer mehr Bürokratie wieder aufgehoben werden. Albert Duin abschließend: "Die Wirtschaft kann nicht besser werden, wenn man den Mittelstand nicht lässt!"

Dass durchaus nicht alles schlecht ist, machte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock in seinem Schlusswort deutlich. So konnte er berichten, dass das Bundesumweltministerium das Eckpunktepapier zur Abfallendeverordnung für Mineralische Ersatzbaustoffe veröffentlicht hat. Rehbock: "Das ist eine gute Nachricht, auch wenn das Papier momentan noch nicht so aussieht, wie wir uns das vorstellen. Wir sind jedoch jetzt auf einem guten Weg. Das ist eine wichtige Botschaft, auch wenn noch viel Arbeit auf uns wartet."

Zufrieden zeigte sich Eric Rehbock auch vom Ergebnis einer kürzlich veröffentlichten aktualisierten Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes über die Erfassung von Siedlungsabfällen und die Aufbereitung von Glasverpackungen. Die Untersuchung hat ergeben, dass die Rethmann-Gruppe nach wie vor eine sehr starke Marktstellung hat. Rehbock: "Es ist gut, dass das Bundeskartellamt nun prüft, Rethmann zu verpflichten, auch kleinere Übernahmen von Unternehmen anzumelden. Die fortschreitende Marktkonzentration muss unter Kontrolle gebracht werden, damit ein fairer Wettbewerb mit einem starken Mittelstand wieder möglich ist."

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

19.12.2023

bvse gegen Sonderregeln für chemisches Recycling

Der bvse begrüßt, dass die EU-Kommission beim Chemischen Recycling als Massebilanzverfahren „polymers only“ anstatt „fuel exempt“ festschreiben will. Damit werde verhindert, das Chemische Recycling (CR) deutlich besser zu stellen wird als das Mechanische Recycling (MR).

„Wir sind gegen Sonderregeln für das Chemische Recycling beim Einsatz von Recyclingmaterial. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen dem Mechanischen Recycling und dem Chemischen Recycling zu schaffen, ist es unerlässlich, dass alle Vorgaben zur Berechnung des recycelten Anteils eines Abfallstroms technologieneutral sind und ein Höchstmaß an Rückverfolgbarkeit gewährleisten“, erklärte Dr. Herbert Snell, Vizepräsident des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung.

Vor allem mittelständische Unternehmen hätten seit 30 Jahren ein stabiles, überwiegend mechanisches Recycling aufgebaut, das ökologisch und ökonomisch vorteilhaft Kunststoffe im Kreislauf hält. Nur durch eine faire Berechnungsmethode, die Input und Output bilanziere, könne der Fortbestand des mechanischen Recyclings gesichert werden, so Snell.

Der bvse begrüßt, dass die EU-Kommission beim Chemischen Recycling als Massebilanzverfahren „polymers only“ anstatt „fuel exempt“ festschreiben will. Damit werde verhindert, das Chemische Recycling (CR) deutlich besser zu stellen wird als das Mechanische Recycling (MR).

„Wir sind gegen Sonderregeln für das Chemische Recycling beim Einsatz von Recyclingmaterial. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen dem Mechanischen Recycling und dem Chemischen Recycling zu schaffen, ist es unerlässlich, dass alle Vorgaben zur Berechnung des recycelten Anteils eines Abfallstroms technologieneutral sind und ein Höchstmaß an Rückverfolgbarkeit gewährleisten“, erklärte Dr. Herbert Snell, Vizepräsident des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung.

Vor allem mittelständische Unternehmen hätten seit 30 Jahren ein stabiles, überwiegend mechanisches Recycling aufgebaut, das ökologisch und ökonomisch vorteilhaft Kunststoffe im Kreislauf hält. Nur durch eine faire Berechnungsmethode, die Input und Output bilanziere, könne der Fortbestand des mechanischen Recyclings gesichert werden, so Snell.

Für die Bilanzierung und den Nachweis des mechanischen Recyclings sind in Deutschland die Vorgaben der ZSVR – Zentrale Stelle Verpackungsregister mit den PLL – Prüfleitlinien für den Mengenstrom- und Verwertungsnachweis bestimmend. Gemäß der Vorgaben der PLL testieren akkreditierte Sachverständige den Mengenstrom in die Verwertungsanlagen; hierfür sind spezifische Testate der Vorbehandlungs- und Verwertungsanlagen notwendig.

Die jetzt vorgeschlagene Methode des „polymers only“ führe dazu, dass beim Chemischen Recycling tatsächlich nur diejenigen chemischen Bausteine bilanziert werden, die auch für die Herstellung von Polymeren eingesetzt werden.

bvse-Experte Dr. Thomas Probst: „Durch diese Bilanzierung, dem „polymers only“, wird beim Chemischen Recycling ein Green Washing verhindert.

Bei dem Modell „fuel exempt“ wären hingegen alle chemischen Bausteine, allerdings mit Ausnahme der Anteile der Energiegewinnung, für das Recycling anerkannt worden. Das wäre nach Aussage von Dr. Thomas Probst „grob unfair“, da ein Großteil der erzeugten Zwischenprodukte des Chemischen Recyclings gar nicht für eine Polymersynthese geeignet sind. Auch die Umwelt gewinnt durch das Modell „polymers only“, da hier deutlich mehr Kunststoffabfälle prozessiert werden müssen, um gleiche Mengenanteile an zugeordneten Recyclatanteilen wie beim „fuel exempt“ darzustellen.

Beim Massebilanzverfahren „fuel exempt“, das die Kunststoffindustrie gefordert hat, könnte es dazu kommen, dass Kunststoffprodukte, die vollständig aus Neumaterial bestehen, als Recyclingmaterial anerkannt werden. Damit würde die Glaubwürdigkeit zu Aussagen über den Recyclinggehalt von Verpackungen verloren gehen.“

Unabhängig welches Massebilanzverfahren zur Berechnung der Recyclatanteile in den erzeugten Poymeren beim Chemischen Recycling zur Anwendung komme, sei es wichtig, dass vollständige Transparenz über die Massenströme hergestellt werde. Wie heute auch im Verpackungsrecycling üblich, müsse von der Erfassung bis zum vermarktungsfähigen Rohstoff, also dem Polymer, ein lückenloser Nachweis geführt und von Sachverständigen geprüft und testiert werden, so der bvse.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

Vertragsunterzeichnung Bild von Mohamed Hassan auf Pixabay
15.12.2023

Südwesttextil fordert mehr Bürokratieentlastung

Auf der Agenda des Bundestags steht vor Weihnachten noch das Bürokratieentlastungsgesetzes BEG IV, zu dem nach einem Kabinettsbeschluss bereits ein Eckpunktepapier vorliegt. Darin ist auch eine längst überfällige Änderung zum Nachweisgesetz vorgesehen. In seiner Position fordert der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil die Beseitigung bürokratischer Hürden u. a. bei der Arbeitsvertragsgestaltung, insbesondere dass die Textform die Schriftform ersetzt.

Zuletzt bedeutete die Anpassung des Nachweisgesetzes mit Wirkung zum 01. August 2022 einen Rückschritt für die erhoffte Vereinfachung und Digitalisierung der Arbeitsvertragsgestaltung. Es verpflichtete Arbeitgeber zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Arbeitsbedingungen. Der Arbeitsvertrag muss wieder ausgedruckt, unterschrieben und dem Mitarbeiter in Papierform ausgehändigt werden. Lange Zustellzeiten und hoher Aufwand bspw. bei Niederlassungen im Ausland sind in Zeiten des Fachkräftemangels eine untragbare Situation.

Auf der Agenda des Bundestags steht vor Weihnachten noch das Bürokratieentlastungsgesetzes BEG IV, zu dem nach einem Kabinettsbeschluss bereits ein Eckpunktepapier vorliegt. Darin ist auch eine längst überfällige Änderung zum Nachweisgesetz vorgesehen. In seiner Position fordert der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil die Beseitigung bürokratischer Hürden u. a. bei der Arbeitsvertragsgestaltung, insbesondere dass die Textform die Schriftform ersetzt.

Zuletzt bedeutete die Anpassung des Nachweisgesetzes mit Wirkung zum 01. August 2022 einen Rückschritt für die erhoffte Vereinfachung und Digitalisierung der Arbeitsvertragsgestaltung. Es verpflichtete Arbeitgeber zur schriftlichen Niederlegung der wesentlichen Arbeitsbedingungen. Der Arbeitsvertrag muss wieder ausgedruckt, unterschrieben und dem Mitarbeiter in Papierform ausgehändigt werden. Lange Zustellzeiten und hoher Aufwand bspw. bei Niederlassungen im Ausland sind in Zeiten des Fachkräftemangels eine untragbare Situation.

Im Eckpunktepapier zum Bürokratieentlastungsgesetzes BEG IV ist nunmehr vorgesehen, die Schriftform durch die digitale Form zu ersetzen. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband begrüßt den zeitgemäßen Schritt, bewertet die Bürokratieentlastung aber als noch nicht weitgehend genug. Im Ergebnis bedeute die Neuregelung keinen signifikanten praktischen Vorteil, da an die elektronische Signatur komplexe technische Anforderungen gestellt würden. Der Aufwand werde durch den Wegfall der postalischen Versendung zwar reduziert, Potenzial für eine echte Vereinfachung des Prozesses biete aber nur die Textform, die im Geschäftsverkehr heutzutage absolut üblich und anerkannt ist. Südwesttextil fordert daher, dass das Eckpunktepapier und der spätere Referentenentwurf dahingehend angepasst werden, dass die Textform ebenfalls zulässig ist, da diese einen signifikanten Bürokratieabbau bedeuten würde.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

13.12.2023

Südwesttextil zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive: Regelungen mit Augenmaß gefordert

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil bekräftigt das grundsätzliche Bekenntnis der Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie zu den Zielen und Leitlinien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Schon jetzt würden auch ohne unmittelbare Betroffenheit durch das deutsche Gesetz der überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen Maßnahmen ergriffen, um Menschen- und Umweltrechte bestmöglich zu achten. Die nun im Rahmen des Trilogverfahrens diskutierten Punkte der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verschärften das deutsche Gesetz jedoch.

Beim Anwendungsbereich der CSDDD plädiert Südwesttextil für einen Schwellenwert im mittleren vierstelligen Mitarbeiterbereich analog der französischen Regelung. Bezogen auf die Sorgfaltspflichten sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) als maßgeblich an und schließt sich der Position des EU-Rats an, dass nur die direkten Zulieferer der ersten Ebene („Tier-1“) betroffen sein sollten.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil bekräftigt das grundsätzliche Bekenntnis der Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie zu den Zielen und Leitlinien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Schon jetzt würden auch ohne unmittelbare Betroffenheit durch das deutsche Gesetz der überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen Maßnahmen ergriffen, um Menschen- und Umweltrechte bestmöglich zu achten. Die nun im Rahmen des Trilogverfahrens diskutierten Punkte der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verschärften das deutsche Gesetz jedoch.

Beim Anwendungsbereich der CSDDD plädiert Südwesttextil für einen Schwellenwert im mittleren vierstelligen Mitarbeiterbereich analog der französischen Regelung. Bezogen auf die Sorgfaltspflichten sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) als maßgeblich an und schließt sich der Position des EU-Rats an, dass nur die direkten Zulieferer der ersten Ebene („Tier-1“) betroffen sein sollten.

Daneben sieht Südwesttextil vor allem bei der Einführung von Sanktionen und Haftungstatbeständen Bedarf für Rechtssicherheit und Angemessenheit. Bußgelder seien auf vorsätzliche und grob fahrlässige Verstöße zu begrenzen und es müsse sichergestellt werden, dass keine „Durchgriffshaftung“ auf die Geschäftsführung erfolge. Angesichts der Komplexität globaler Lieferketten unter Einbeziehung einer Vielzahl von Zulieferern sei diese ausufernde Haftung nicht sachgerecht und gehe auch weit über den tatsächlich kontrollierbaren Rahmen hinaus. Für die umstrittene zivilrechtliche Haftung seien Voraussetzungen im Sinne der Rechtssicherheit zu definieren und branchenspezifische Standards als Safe-Harbour-Lösungen zu berücksichtigen.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner fasst zusammen: „Die Regelungen der EU-Lieferkettenrichtlinie müssen mit Augenmaß erfolgen und den bürokratischen Aufwand auf das Minimum reduzieren, damit ein nachhaltiges Wirtschaften in Baden-Württemberg weiter möglich ist und eine Verlagerung von Produktion und Arbeitsplätzen verhindert wird.“ Die ausführliche Position des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands wird in einem Ende Oktober veröffentlichten Positionspapier dargestellt.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll in MedTech Europe-Vorstand berufen (c) BVMed
Dr. Marc-Pierre Möll
11.12.2023

BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll in MedTech Europe-Vorstand berufen

| BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll ist erstmals in den Vorstand des europäischen Medizintechnik-Dachverbandes MedTech Europe berufen worden. Der BVMed baut damit nach der Eröffnung eines eigenen Brüsseler Büros im November 2022 sein europapolitisches Engagement weiter aus. Der 21-köpfige neue MedTech Europe-Vorstand ist für drei Jahre bis Dezember 2026 gewählt.

Zentrale Herausforderungen der MedTech-Branche auf EU-Ebene sind nach Ansicht des BVMed: Eine patient:innen-zentrierte Versorgung mit Medizintechnologien gewährleisten, eine resiliente Gesundheitsversorgung und strategische Autonomie sicherstellen, die Weichen für eine besser digitale Gesundheitsversorgung stellen und die Nachhaltigkeitsanforderungen an die Branche harmonisiert und realistisch gestalten.

| BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll ist erstmals in den Vorstand des europäischen Medizintechnik-Dachverbandes MedTech Europe berufen worden. Der BVMed baut damit nach der Eröffnung eines eigenen Brüsseler Büros im November 2022 sein europapolitisches Engagement weiter aus. Der 21-köpfige neue MedTech Europe-Vorstand ist für drei Jahre bis Dezember 2026 gewählt.

Zentrale Herausforderungen der MedTech-Branche auf EU-Ebene sind nach Ansicht des BVMed: Eine patient:innen-zentrierte Versorgung mit Medizintechnologien gewährleisten, eine resiliente Gesundheitsversorgung und strategische Autonomie sicherstellen, die Weichen für eine besser digitale Gesundheitsversorgung stellen und die Nachhaltigkeitsanforderungen an die Branche harmonisiert und realistisch gestalten.

Die Medizintechnik-Branche ist eine dynamische und hoch innovative Zukunfts- und Leitbranche der europäischen Wirtschaft. Europa ist nach den USA der zweitgrößte MedTech-Markt der Welt: mit einem Volumen von rund 160 Milliarden Euro und einem Anteil am Weltmarkt von 26,4 Prozent. „Die 35.000 europäischen MedTech-Unternehmen investieren viel in die Verbesserung und Entwicklung bahnbrechender Technologien zum Wohle der Patient:innen. Dafür brauchen wir auf EU-Ebene ein attraktives Umfeld“, so der BVMed-Geschäftsführer. Dies beinhalte:

  • regulatorisch zukunftsfähige Regelungen und einen Rechtsrahmen, der die Wirtschaft fördert,
  • konkrete politische Entscheidungen, die in der Praxis umsetzbar sind sowie
  • einen starken Binnenmarkt mit Förderung von Technologien und Innovationen.

Konkret fordert der BVMed die europäischen Institutionen in folgenden Feldern zum Handeln auf, um die Standortbedingungen für die innovative und mittelständisch geprägte MedTech-Branche zu verbessern:

  • Stärkung der Resilienz von Lieferketten sowie Autonomie und Liefersicherheit bei kritischen Komponenten
  • Weiterentwicklung der MDR und die Schaffung eines effektiven regulatorischen Rahmens
  • Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bei allen Regeln mitdenken
  • Digital Health und Nutzung der Gesundheitsdaten-Nutzung verbessern
  • Stärkung der Nachhaltigkeit und notwendigen Patientenschutz und branchenspezifische Anforderungen in Einklang bringen
  • Sicherung der Exportstärke der Branche und internationale Wettbewerbsfähigkeit
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

11.12.2023

BTE: Vernichtung neuer Textilien und Schuhe absolute Ausnahme

Im Rahmen der EU-Ökodesign-Verordnung plant die Europäische Union, die Vernichtung nicht verkaufter Textilien und Schuhe zu verbieten. Unterhändler von Europäischem Parlament und Ministerrat haben sich nach einer Mitteilung des Europäischen Rats darauf geeinigt, dass die Regelungen für Großbetriebe zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der neuen Regeln gelten, für mittelgroße Unternehmen gilt eine Übergangsfrist von sechs Jahren, kleine Unternehmen sollen ausgenommen werden. Details werden noch festgelegt.
 
Angesichts wiederholter Berichte mit schockierenden Bildern von Textil- und Bekleidungsbergen in der chilenischen Acatama-Wüste oder auf afrikanischen Deponien sei dieses Verbot zu erwarten gewesen, so der Verband. Allerdings sei von den Medien nicht thematisiert worden, woher die gezeigten Waren im Detail kommen und ob es sich (auch) um Neuware handelt. Unterschwellig hätte aber immer der Vorwurf mitgeschwungen, dass sich auch große Mengen ungebrauchter Textilien in den Müllbergen fänden.
 

Im Rahmen der EU-Ökodesign-Verordnung plant die Europäische Union, die Vernichtung nicht verkaufter Textilien und Schuhe zu verbieten. Unterhändler von Europäischem Parlament und Ministerrat haben sich nach einer Mitteilung des Europäischen Rats darauf geeinigt, dass die Regelungen für Großbetriebe zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der neuen Regeln gelten, für mittelgroße Unternehmen gilt eine Übergangsfrist von sechs Jahren, kleine Unternehmen sollen ausgenommen werden. Details werden noch festgelegt.
 
Angesichts wiederholter Berichte mit schockierenden Bildern von Textil- und Bekleidungsbergen in der chilenischen Acatama-Wüste oder auf afrikanischen Deponien sei dieses Verbot zu erwarten gewesen, so der Verband. Allerdings sei von den Medien nicht thematisiert worden, woher die gezeigten Waren im Detail kommen und ob es sich (auch) um Neuware handelt. Unterschwellig hätte aber immer der Vorwurf mitgeschwungen, dass sich auch große Mengen ungebrauchter Textilien in den Müllbergen fänden.
 
Es ist also nachvollziehbar, dass die Politik die Modebranche für die tatsächlich immer schwierigere Entsorgungssituation bei Textilien und Schuhen in die Verantwortung nimmt. Dabei werde allerdings gerne unterschlagen, dass speziell die Neuware nach BTE-Schätzungen nur einen kleinen Bruchteil der entsorgten Ware ausmache.
 
Belegt werde dies durch eine BTE-Umfrage bei mehr als 200 Mode- und Schuhhändlern aus dem Jahr 2020. Danach sei die Vernichtung von unverkaufter Ware im Textil- und Schuhhandel extrem selten. Von 1.000 angebotenen Artikeln würden lediglich zwei bis drei entsorgt oder recycelt. Und dabei handele es sich oftmals um beschädigte, verschmutzte oder Ware mit anderweitigen Mängeln, die mitunter gar nicht verkauft werden könne oder sogar dürfe. Nicht berücksichtigt seine dabei Plagiate, die in der Regel von den Lieferanten vernichtet würden.
 
Logistisch dürfte die Entsorgung dieser Artikel keine Probleme bereiten. Bei einer Inlandsverfügbarkeit (Produktion plus Import minus Export) von 4,42 Mrd. Bekleidungsteilen in 2022 liege die Zahl entsorgter Neu-Textilien aus dem Handel lediglich bei rund 4,4 Mio. Teilen pro Jahr. Die Zahl entsorgter Alttextilien dürfte dagegen um ein Vielfaches höher sein, moniert der BTE und sieht darin die Quelle für die Müllberge.
 
In 2020 verstarben in Deutschland mehr als eine Million Menschen. Nach BTE-Schätzungen besitzt jeder Verstorbene im Durchschnitt mindestens 100 Bekleidungsteile (inkl. Socken, Wäsche, Sport- und Berufsbekleidung, ohne Schuhe). Auf die Sterbefälle dürften damit nach BTE-Schätzungen mindestens 100 Mio. entsorgte Textilien entfallen. Hinzu kämen hunderte Millionen Bekleidungsstücke, die jährlich wegen Beschädigung, Verschleiß oder Passformproblemen aussortiert werden müssten und mangels weiterer Verwendungsoptionen beim Entsorger landeten.
 
Der Verband zieht das Fazit, dass der Anteil von neuen Textilien und Schuhen an der gesamten Entsorgungsmenge äußerst gering und deren Verwertung vielfach sogar geboten bzw. notwendig sei. Er werde sich in den anstehenden Verhandlungen vor diesem Hintergrund dafür einsetzen, dass dies auch künftig ohne unnötigen bürokratischen Aufwand möglich bleibe.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

AUSTROMED, BVMed und Swiss Medtech: Engere Zusammenarbeit vereinbart (c) BVMed
Dr. Meinrad Lugan (BVMed), Dr. Beat Vonlanthen (Swiss Medtech) und Gerald Gschlössl (AUSTROMED) (v.l.n.r.)
04.12.2023

AUSTROMED, BVMed und Swiss Medtech: Engere Zusammenarbeit vereinbart

Die drei deutschsprachigen Medizintechnik-Branchenverbände AUSTROMED aus Österreich, BVMed aus Deutschland und Swiss Medtech aus der Schweiz wollen künftig noch enger zusammenarbeiten, sich bei politischen Themen eng verzahnen und ihren Mitgliedern gemeinsame Services anbieten. Das vereinbarten die Verbände in einer Kooperationsvereinbarung, die auf einer gemeinsamen Vorstandssitzung in Berlin unterzeichnet wurde.

Die drei deutschsprachigen Medizintechnik-Branchenverbände AUSTROMED aus Österreich, BVMed aus Deutschland und Swiss Medtech aus der Schweiz wollen künftig noch enger zusammenarbeiten, sich bei politischen Themen eng verzahnen und ihren Mitgliedern gemeinsame Services anbieten. Das vereinbarten die Verbände in einer Kooperationsvereinbarung, die auf einer gemeinsamen Vorstandssitzung in Berlin unterzeichnet wurde.

„Die DACH-Region ist einer der globalen Marktführer in der Medizintechnik-Branche. Viele MedTech-Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz haben weltweit einen herausragenden Ruf und sind Vorreiter in ihren spezialisierten Bereichen. Wir haben deshalb ein gemeinsames Interesse an der Förderung und Stärkung der Branche in der DACH-Region und wollen bei unseren Zielen enger kooperieren“, sagten die drei Verbandspräsidenten Gerald Gschlössl (AUSTROMED), Dr. Meinrad Lugan (BVMed) und Dr. Beat Vonlanthen (Swiss Medtech). Zu den gemeinsamen Zielen gehört der Erhalt einer hochwertigen Versorgung der Patient:innen, die Herstellung und Bewahrung eines innovationsfreundlichen Rechtsrahmens für die MedTech-Branche, die Stärkung des DACH-Wirtschaftsstandorts, die Positionierung der Medizinprodukte-Unternehmen als attraktiver Arbeitgeber für Fachkräfte oder die Unterstützung der Mitgliedsunternehmen bei Nachhaltigkeitsstrategien.

Vorteile einer engeren Zusammenarbeit sehen die drei Verbandsvertreter Mag. Philipp Lindinger (AUSTROMED), Dr. Marc-Pierre Möll (BVMed) und Dr. Daniel Delfosse (Swiss Medtech) vor allem im stärkeren Austausch von Fachwissen, der Vertretung von politischen Interessen, der Entwicklung von gemeinsamen Initiativen und der Förderung von Best Practices.

Weitere Informationen:
BVMed AUSTROMED Swiss Medtech Medizintechnik
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

20.11.2023

Südwesttextil: Strompreispaket nur erster Schritt für textilen Mittelstand

Nach den Forderungen von Südwesttextil nach kurz-, mittel- und langfristigen Lösungen für die Energiepreise, begrüßt der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband das Strompreispaket als Schritt in die richtige Richtung. Insbesondere positiv bewertet der Verband, dass die darin vorgesehene Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß für alle produzierenden Unternehmen gelten soll und der bürokratische Aufwand durch den Wegfall des Antragsverfahrens für den Spitzenausgleich verringert wird.

Nach den Forderungen von Südwesttextil nach kurz-, mittel- und langfristigen Lösungen für die Energiepreise, begrüßt der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband das Strompreispaket als Schritt in die richtige Richtung. Insbesondere positiv bewertet der Verband, dass die darin vorgesehene Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß für alle produzierenden Unternehmen gelten soll und der bürokratische Aufwand durch den Wegfall des Antragsverfahrens für den Spitzenausgleich verringert wird.

Von der zusätzlichen Verlängerung der Strompreiskompensation und deren Ausweitung durch den Wegfall des Selbstbehalts profitieren allerdings nur rund 350 Unternehmen, die am stärksten im internationalen Wettbewerb stehen; von der Fortführung des „Super-Cap“ und der Ausweitung durch den Entfall des Sockelbetrags sogar nur 90 besonders stromintensive Unternehmen. Die stromintensive und überwiegend von kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägte Textil- und Bekleidungsindustrie kann von diesen Entlastungen nicht profitieren und ist weiterhin den Schwankungen der Strompreise ausgesetzt. Damit fehlt aus der Perspektive des Verbands die so dringend benötigte Planungssicherheit für die Unternehmen. „Das Strompreispaket enthält längst überfällige Maßnahmen – wir begrüßen diese, fordern aber für die Zukunft der mittelständischen Wertschöpfung am Standort Deutschland weitergehende Maßnahmen, die die Strompreise auf einem wettbewerbsfähigen Niveau halten und so den Ausbau der erneuerbaren Energien überbrücken“, erklärt Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner.

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

14.11.2023

HDE: Weihnachtsgeschäft ohne große Impulse - Online-Handel bleibt stabil

Angesichts der aktuell schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen rechnet der Handelsverband Deutschland (HDE) in diesem Weihnachtsgeschäft nicht mit einem größeren positiven Schub für den Einzelhandel. Der Verband prognostiziert für November und Dezember im Vorjahresvergleich ein nominales Umsatzplus von 1,5 Prozent, was einem realen Minus 5,5 Prozent entspricht. Dabei kann auch der Online-Handel keine großen Impulse liefern: Sowohl im Weihnachtsgeschäft als auch auf das Gesamtjahr gesehen können hier die Umsätze des letzten Jahres nominal gehalten werden, real ergibt sich für das Weihnachtsgeschäft ein Minus von vier Prozent. Für das Jahr 2023 bedeutet das online ein reales Minus von 4,3 Prozent. Im Einzelhandel insgesamt (online und stationär) bleibt der HDE bei seiner Herbstprognose: Die Umsätze steigen nominal um 3,0 Prozent, preisbereinigt sinken sie um vier Prozent.

Angesichts der aktuell schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen rechnet der Handelsverband Deutschland (HDE) in diesem Weihnachtsgeschäft nicht mit einem größeren positiven Schub für den Einzelhandel. Der Verband prognostiziert für November und Dezember im Vorjahresvergleich ein nominales Umsatzplus von 1,5 Prozent, was einem realen Minus 5,5 Prozent entspricht. Dabei kann auch der Online-Handel keine großen Impulse liefern: Sowohl im Weihnachtsgeschäft als auch auf das Gesamtjahr gesehen können hier die Umsätze des letzten Jahres nominal gehalten werden, real ergibt sich für das Weihnachtsgeschäft ein Minus von vier Prozent. Für das Jahr 2023 bedeutet das online ein reales Minus von 4,3 Prozent. Im Einzelhandel insgesamt (online und stationär) bleibt der HDE bei seiner Herbstprognose: Die Umsätze steigen nominal um 3,0 Prozent, preisbereinigt sinken sie um vier Prozent.

„Die Branche bekommt die wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukraine-Krieges und der darauf folgenden Inflation sowie seit neuestem auch die in Folge des Nahost-Konflikts weiter sinkende Kauflaune zu spüren. Gleichzeitig passen oft die aus der Zeit vor diesen Herausforderungen stammenden Kostenfaktoren noch nicht zur neuen Lage“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. So seien die Mieten in vielen Fällen nach wie vor nicht realistisch. „Die Zeiten, in denen Handelsunternehmen Höchstmieten zahlen konnten, sind vorbei. Diese Einsicht hat sich noch immer nicht bei allen Vermietern und Gebäudeeigentümern durchgesetzt. Der Trend muss noch deutlicher zu umsatzbezogenen Mieten gehen“, so von Preen. Ein weiterer krisenverstärkender externer Faktor seien die hohen Strompreise. Deshalb sei eine Absenkung der Stromsteuer nur für einige privilegierte Unternehmen oder Branchen nicht die Lösung. Es brauche bezahlbaren Strom für alle.

Nach einer aktuellen HDE-Umfrage unter mehr als 330 Unternehmen bewerten 31 Prozent der Nicht-Lebensmittelhändler ihre Geschäftslage als schlecht oder sehr schlecht, mit den Oktoberumsätzen sind 53 Prozent der Befragten unzufrieden oder sehr unzufrieden. Die Erwartungen an das Weihnachtsgeschäft passen in das eher negativ geprägte Bild: Knapp mehr als die Hälfte der Non-Food-Unternehmen rechnet mit schlechteren oder deutlich schlechteren Umsätzen als im Vorjahreszeitraum. Das Weihnachtsgeschäft in November und Dezember ist für viele Handelsunternehmen die umsatzstärkste Phase des Jahres. Der Spielwarenhandel beispielsweise erzielt in dieser Zeit fast ein Viertel des Jahresumsatzes.

Die Verbraucher planen laut einer vom HDE beauftragten, deutschlandweit repräsentativen Umfrage des Handelsblatt Research Institutes im Durchschnitt 295 Euro für Weihnachtsgeschenke ein. Dabei will über ein Viertel der Deutschen mehr als 300 Euro für Weihnachtsgeschenke ausgeben. Im Vergleich mit dem Vorjahr plant mehr als die Hälfte der Befragten ihr Budget für Weihnachtsgeschenke stabil zu halten oder sogar auszubauen. Die meistgekauften Geschenke bleiben auch in diesem Jahr Geschenkgutscheine, vor Spielwaren sowie Büchern und Schreibwaren.

Weitere Informationen:
Weihnachten Umfrage HDE
Quelle:

HDE

Illustration Pixabay
06.11.2023

Textiler Mittelstand braucht planbare Energiepreise

Südwesttextil begrüßt den Kabinettsbeschluss der „Preisbremsenverlängerungsverordnung“ in der letzten Woche, sieht aber für die Sicherung der Wertschöpfung kurzfristig und langfristig politisch dringenden Handlungsbedarf.

Mitte Oktober hat die Bundesregierung die Formulierungshilfe zur Änderung des Wachstumschancengesetztes verabschiedet und damit in die Wege geleitet, dass die Ende des Jahres auslaufenden Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom bis Ende April 2024 verlängert werden können. Gleichzeitig beschloss sie die Sonderregelung zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas früher als geplant bereits zum Ende des Jahres auslaufen zu lassen.

Südwesttextil begrüßt den Kabinettsbeschluss der „Preisbremsenverlängerungsverordnung“ in der letzten Woche, sieht aber für die Sicherung der Wertschöpfung kurzfristig und langfristig politisch dringenden Handlungsbedarf.

Mitte Oktober hat die Bundesregierung die Formulierungshilfe zur Änderung des Wachstumschancengesetztes verabschiedet und damit in die Wege geleitet, dass die Ende des Jahres auslaufenden Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom bis Ende April 2024 verlängert werden können. Gleichzeitig beschloss sie die Sonderregelung zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas früher als geplant bereits zum Ende des Jahres auslaufen zu lassen.

Südwesttextil sieht in der vorzeitigen Beendigung der Entlastung bei der Mehrwertsteuer ein falsches Signal in der anhaltend herausfordernden Lage, begrüßt aber den Kabinettsbeschluss in der letzten Woche zur Verlängerung der Preisbremsen als Schritt in die richtige Richtung. Kritisch sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband, dass nicht nur die Zustimmung des Bundestags für die Umsetzung aussteht, sondern auch eine Verlängerung der gelockerten Beihilferegelungen auf EU-Ebene. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Wettbewerbsfähige Energiepreise sind ebenso essentiell für die Sicherung der Wertschöpfung wie Planungssicherheit für die Zukunft. Wir brauchen daher kurz-, mittel- und langfristig Lösungen, mit denen unsere Unternehmerinnen und Unternehmer rechnen können.“

Die Bundesregierung müsse daher dringend handeln und sich nicht nur für eine schnelle Klarheit bis April einsetzen, die auch eine Umsetzbarkeit für Versorger über den Jahreswechsel möglich macht, sondern auch eine Einigung zugunsten des Industriestrompreises. „Unsere Mitgliedsunternehmen planen langfristig und brauchen daher nachhaltige Lösungen“, fasst Edina Brenner zusammen.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

01.11.2023

bvse und DIHK kritisieren falsche Anreize des WPG

Die einhundertprozentige Gleichsetzung von thermischer Abwärme aus Abfallverbrennungsanlagen mit Erneuerbarer Energie steht nicht nur im Widerspruch zu EEG und BEHG, sie gefährdet zudem die Einhaltung der Abfallhierarchie und dient nicht dem angestrebten Ziel der Klimaneutralität.

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich bvse und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) an die federführenden Bundestags-Ausschüsse gewandt, in denen das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) im nächsten Schritt beraten wird.

Die einhundertprozentige Gleichsetzung von thermischer Abwärme aus Abfallverbrennungsanlagen mit Erneuerbarer Energie steht nicht nur im Widerspruch zu EEG und BEHG, sie gefährdet zudem die Einhaltung der Abfallhierarchie und dient nicht dem angestrebten Ziel der Klimaneutralität.

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich bvse und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) an die federführenden Bundestags-Ausschüsse gewandt, in denen das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) im nächsten Schritt beraten wird.

Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt nun auch der Entwurf des WPG (Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze) im Ergebnis die Energieerzeugung aus der Abwärme thermischer Abfallbehandlungsanlagen zu 100 Prozent der der sogenannten Erneuerbaren Energien gleich. Ein Umstand, den bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock vehement kritisiert:
"Im deutschen Restmüll befinden sich laut Umweltbundesamt lediglich rund 32 Prozent Anteile, die nicht mehr stofflich wiederverwertet werden können und nur noch für die energetische Verwertung geeignet sind. Durchschnittlich 68 Prozent des Restmülls dagegen besteht aus Wertstoffen, die durch entsprechende Getrenntsammlung und Aufbereitung als neue Ressourcen dem Wirtschaftskreislauf wieder zur Verfügung gestellt werden können. Mit der Anerkennung thermischer Abwärme als Erneuerbarer Energie, wie jetzt auch im WPG vorgesehen, würden falsche Anreize „Pro“ Müllverbrennung gesetzt. Die eigentlich politisch gewollte Lenkungswirkung für mehr Kreislaufwirtschaft geht so verloren, im Ergebnis wird mehr CO2 freigesetzt und der Sicherung unserer Rohstoffversorgung wird eine wichtige Quelle entzogen. Dass der Entwurf des WPG  an dieser Stelle der falschen Logik des GEG folgt, macht den Umstand keinesfalls besser, dass zugunsten kommunaler Interessen sowohl der Kreislaufwirtschaft als auch allen Bemühungen zur EU-Klimaneutralität Steine in den Weg gelegt werden“, erklärt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.

Die 100 %-Regelung des WPG steht darüber hinaus im Widerspruch zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dort gilt der bislang nicht förderfähige Strom aus Müllverbrennungsanlagen nur zu etwa 50 Prozent als erneuerbar. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Energie aus der Müllverbrennungsanlage in verschiedenen Gesetzen derart unterschiedlich bewertet werden sollte“, machen der bvse-Hauptgeschäftsführer sowie der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der DIHK, Dr. Achim Dercks, in ihrer gemeinsamen Stellungnahme deutlich.

Da nur rund 32 Prozent des Restmülls, der tatsächlich nicht mehr verwertet werden kann, nach der Abfallhierarchie für eine thermische Behandlung in Frage kommt, müsste entsprechend auch die Anrechnung als Erneuerbare Energie in Höhe dieser realen bzw. realistischen Größenordnungen erfolgen: „Wir plädieren für eine entsprechende Änderung der Bewertungen von Wärme aus thermischer Abfallverwertung zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, und das über alle relevanten gesetzlichen Regelwerke, also auch EEG und GEG, hinweg, lautet die Forderung von bvse und DIHK.

„Es ist an der Zeit, Kreislaufwirtschaft und Energiewirtschaft zusammenzuführen und das Abfallrecht mit dem Energierecht ordnungspolitisch konsistent und sachgerecht zu verzahnen“, betont bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Er zeigt sich zuversichtlich, dass im Parlamentarischen Verfahren doch noch ein Umdenken und entsprechende Regelungen „Pro“ Kreislaufwirtschaft erfolgen.

01.11.2023

Edina Brenner Beiratsvorsitzende der TEXOVERSUM Experts & Training Hub gGmbH

Als Plattform für Aus- und Weiterbildung in der Textil- und Bekleidungsindustrie, wird die TEXOVERSUM Experts & Training Hub gGmbH auch in Zukunft eng mit der Branche in der Entwicklung ihrer Angebote zusammenarbeiten. Um diese Verbindung engmaschig zu gestalten, hat der fünfköpfige Beirat des Hubs im Oktober erstmalig getagt. Dabei wurde Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner zur Vorsitzenden gewählt, Stewllvertreter ist Holger Bache.

Mitglieder des Beirats sind:

Als Plattform für Aus- und Weiterbildung in der Textil- und Bekleidungsindustrie, wird die TEXOVERSUM Experts & Training Hub gGmbH auch in Zukunft eng mit der Branche in der Entwicklung ihrer Angebote zusammenarbeiten. Um diese Verbindung engmaschig zu gestalten, hat der fünfköpfige Beirat des Hubs im Oktober erstmalig getagt. Dabei wurde Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner zur Vorsitzenden gewählt, Stewllvertreter ist Holger Bache.

Mitglieder des Beirats sind:

  • Holger Bache, Vice President Technical Product Development Tailoring Men & Women, Hugo Boss AG
  • Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin, Südwesttextil e.V.
  • Maximilian d'Huc, Senior Vice President Human Resources, CHRO HARTMANN Group, Paul Hartmann AG
  • Jochen Digel, Vorstand, Digel AG
  • Beatrice Lederer, Geschäftsführerin, Jörg Lederer GmbH

Der Beirat wird die langfristige Vision der TEXOVERSUM Experts & Training Hub gGmbH aktiv mitgestalten. Insbesondere die Schwerpunkte der Aus- und Weiterbildungsinhalte und dadurch die Akquisition und Festigung von Fachkräften für Unternehmen begleiten. Die TEXOVERSUM Experts & Training Hub gGmbH strebt eine umfassende ganzheitliche Fachkräftesicherung an, indem sie überregionale Kooperationen fördert und Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität von Unternehmen der Textilverarbeitung entwickelt. Gleichzeitig engagiert sie sich für die Integration von Personen, die auf dem regulären Arbeitsmarkt benachteiligt sind oder Schwierigkeiten beim Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten haben.

Quelle:

TEXOVERSUM Experts & Training Hub gGmbH

Herbstumfrage: erwartete Umsatzentwicklung © BVMed
17.10.2023

Medizintechnik-Standort Deutschland unter Druck

BVMed fordert „MedTech-Strategie 2030“

BVMed fordert „MedTech-Strategie 2030“
Der Medizintechnik-Standort Deutschland steht unter erheblichem Druck. Die MedTech-Branche verzeichnet nach den Ergebnissen der Herbstumfrage des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) zwar ein Umsatzplus von 4,8 Prozent gegenüber dem Krisenjahr 2022, dem stehen jedoch stark gestiegene Personal-, Logistik-, Rohstoff- und Energiekosten sowie die hohen Kosten für die Umsetzung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) gegenüber. Darunter leiden vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die 93 Prozent der Branche ausmachen und Innovationstreiber sind. Aktuell gehen die Investitionen am Standort Deutschland zurück, Forschungsinvestitionen werden zunehmend ins Ausland verlagert. Das Innovationsklima ist nach dem BVMed-Index auf einem Tiefstand. „Das müssen wir mit standortfreundlicheren Rahmenbedingungen verändern. Dafür brauchen wir ganzheitliche Ansätze – eine MedTech-Strategie 2030 zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in Deutschland mit Handlungskonzepten für den Forschungs- und Produktionsstandort“, sagte BVMed-Vorstandsvorsitzender Dr. Meinrad Lugan auf der BVMed-Jahrespressekonferenz am 17. Oktober 2023 in Berlin.

Die Medizintechnik-Branche beschäftigt in Deutschland über 250.000 Menschen und investiert rund 9 Prozent ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Der Gesamtumsatz der Branche liegt bei über 38 Milliarden Euro, die Exportquote bei 67 Prozent. Dabei sind 93 Prozent der MedTech-Unternehmen KMU.

„Deutschland ist bei Medizintechnologien Weltspitze. Noch. Denn: der Medizintechnik-Standort Europa ist stark gefährdet“, so Lugan. Das liege vor allem an hausgemachten Problemen wie der handwerklich schlecht gemachten MDR, die Innovationen ausbremst, einer überbordenden Bürokratisierung und Regulierungswut, einer schleppenden und mangelnden Datennutzung sowie einer unzureichenden Wahrnehmung und Unterstützung des Mittelstandes als das Herzstück der deutschen Wirtschaft.

Zu einer MedTech-Strategie aus einem Guss gehört – so der BVMed-Vorsitzende:

  • Eine wettbewerbsfähige Regulatorik. Der BVMed hat dazu ein ausführliches Whitepaper zur MDR-Weiterentwicklung vorgelegt. Zu den Forderungen der Branche gehört allen voran die Abschaffung der Re-Zertifizierung alle fünf Jahre.
  • Eine Entbürokratisierungs-Offensive, die konsequent Überregulierungen abbaut und in Berlin und Brüssel für standortfreundliche Regulierungen kämpft. Um unseren Mittelstand als Innovationstreiber zu stützen, nicht zu ersticken.
  • Ein besserer Datenzugang und ein Antragsrecht beim Forschungsdatenzentrum für Medizinprodukte-Unternehmen.
  • Die Stärkung der Resilienz des deutschen Gesundheitssystems und der Lieferketten. Dazu gehört eine bessere Einbeziehung der MedTech-Branche in die Erarbeitung von Lösungen, denn Resilienz erfordert eine enge Kooperation von Politik und Industrie.

Investitionen am Standort DE gehen zurück
Nach den Ergebnissen der BVMed-Herbstumfrage 2023, die BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll auf der Jahrespressekonferenz des deutschen MedTech-Verbandes vorstellte, zeigt sich die Medizintechnik-Branche nach den Krisenjahren 2020 bis 2022 leicht erholt. „66 Prozent der befragten MedTech-Unternehmen rechnen in diesem Jahr mit einem besseren Umsatzergebnis in Deutschland als im Vorjahr. Das ist ein leicht besseres Ergebnis als in den beiden Vorjahren – reicht aber noch nicht an die Werte vor der Coronapandemie heran. Von einem Umsatzrückgang gehen 19 Prozent der befragten Unternehmen aus. Bei 12 Prozent sind die Umsatzrückgänge sogar im zweistelligen Bereich. Das zeigt, dass sich einzelne Produktbereiche der MedTech-Branche sehr unterschiedlich entwickeln“, erläuterte Möll.

Aus den gewichteten Umsatzangaben der BVMed-Unternehmen ergibt sich im deutschen Markt ein durchschnittlicher Umsatzanstieg von 4,8 Prozent gegenüber dem vorhergehenden Krisenjahr. Die erwartete weltweite Umsatzentwicklung schneidet mit einem Plus von 6,4 Prozent deutlich besser als die Inlandsentwicklung ab.

Aufgrund der weiter dramatischen Kostensteigerungen stehen die Gewinne der Unternehmen aber unter großem Druck. Nur 20 Prozent der MedTech-Unternehmen erwarten in diesem Jahr Gewinnsteigerungen gegenüber dem Krisenjahr 2022. Mit 49 Prozent gehen sogar knapp die Hälfte der Unternehmen von einer weiteren Verschlechterung der Gewinnsituation aus. Der wichtigste Grund für die angespannte Geschäftssituation sind wie im Vorjahr die gestiegenen Logistik-, Rohstoff- und Energiepreise. Hinzu kommen stark steigende Personalkosten aufgrund der Inflationsentwicklung sowie der zunehmende bürokratische Aufwand für das regulatorische System.

Der zunehmende Druck auf die Branche wirkt sich verstärkt auch auf die Investitionen am Standort Deutschland aus. Mehr als ein Viertel der Unternehmen verringern ihre Investitionen. Ähnlich sieht die Situation bei der Forschung aus. 20 Prozent der Unternehmen verringern ihre Forschungsausgaben gegenüber dem Vorjahr.

Auf einer Skala von 0 (sehr schlecht) bis 10 (sehr gut) bewerten die Unternehmen das Innovationsklima für Medizintechnik in Deutschland im Durchschnitt nur noch mit 3,5. Das ist seit Erhebung des Indexes 2012 der absolute Tiefstwert und zeigt die Dramatik der Herausforderungen für die KMU-geprägte MedTech-Branche in Deutschland auf.

Weiterentwicklung der MDR im Fokus
Die Zeiten, in denen das europäische Regulierungssystem für Medizinprodukte dem US-amerikanischen FDA-System überlegen war, sind lange vorbei. Das zeigt auch die BVMed-Herbstumfrage 2023 überdeutlich. 53 Prozent der Unternehmen präferieren das FDA-System, nur 12 Prozent das MDR-System der EU. 35 Prozent haben keine Präferenz.

„Die MDR muss dringend weiterentwickelt und verbessert werden. Über drei Viertel der Unternehmen wünschen sich dabei vor allem weniger Bürokratie. 64 Prozent erwarten vorhersehbare und klare Fristen, 56 Prozent berechenbare Kosten“, so Möll zu den Ergebnissen der BVMed-Herbstumfrage. Ebenfalls weit oben auf der Forderungsliste: ein Fast-Track-Verfahren für Innovationen, mehr Verfahrens-Transparenz bei den Benannten Stellen sowie eine gegenseitige Anerkennung von ausländischen Zulassungen.

Trotz Krise: Weiter glänzende Berufsaussichten
Trotz der Krisenauswirkungen und dramatisch steigenden Kosten schafft die Medizintechnik-Branche in Deutschland weiter zusätzliche Arbeitsplätze. 31 Prozent der Unternehmen, die sich an der BVMed-Herbstumfrage 2023 beteiligten, erhöhen die Zahl der Mitarbeiter:innen gegenüber dem Vorjahr, 58 Prozent halten die Zahl der Stellen stabil. Die Berufsaussichten für Fachkräfte in der MedTech-Branche sind dabei weiter ausgezeichnet. 87 Prozent der Unternehmen halten die Berufsaussichten für unverändert gut bzw. besser.

Gesucht werden vor allem Ingenieur:innen, Informatiker:innen und Data Scientists und Medizintechniker:innen, aber auch lernende technische und kaufmännische Berufe. Der hohe Wert für Data Scientists zeigt, dass datengetriebene Versorgungslösungen in der MedTech-Branche an Bedeutung gewinnen.

Weitere Informationen:
BVMed Umfrage
Quelle:

BVMed

Foto bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung
10.10.2023

bvse: Brandgefahr in Recyclinganlagen durch Lithium-Ionen-Akkus und Batterien

Am 10. Oktober hat die Recycling- und Entsorgungsbranche (BDE, bvse und VKU) mit einem Müllwagenkorso und einer Kundgebung auf die Gefahr, die durch falsch entsorgte Lithium-Ionen-Akkus und Batterien entstehen, aufmerksam gemacht.

Es ist nicht alltäglich, dass die Recycling- und Entsorgungsbranche auf die Straße geht. Der bvse hat sich an dieser gemeinsamen Brancheninitiative beteiligt, "weil es so einfach nicht mehr weiter geht".

Auf der Kundgebung vor dem Brandenburger Tor erklärte Herbert Snell, Vizepräsident des bvse-Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung, dass in einer aktuellen Umfrage fast 80 % der befragten Unternehmen für das Jahr 2022 angegeben haben, dass falsch entsorgte Lithium-Ionen-Akkus und Batterien zu einem Brand in ihren Recycling-Anlagen geführt haben.

Herbert Snell: "Gott sei Dank münden nicht alle Brandereignisse in einem Großfeuer, doch diese Großfeuer werden immer häufiger und sind für mittelständische Unternehmen existenzbedrohend."

Am 10. Oktober hat die Recycling- und Entsorgungsbranche (BDE, bvse und VKU) mit einem Müllwagenkorso und einer Kundgebung auf die Gefahr, die durch falsch entsorgte Lithium-Ionen-Akkus und Batterien entstehen, aufmerksam gemacht.

Es ist nicht alltäglich, dass die Recycling- und Entsorgungsbranche auf die Straße geht. Der bvse hat sich an dieser gemeinsamen Brancheninitiative beteiligt, "weil es so einfach nicht mehr weiter geht".

Auf der Kundgebung vor dem Brandenburger Tor erklärte Herbert Snell, Vizepräsident des bvse-Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung, dass in einer aktuellen Umfrage fast 80 % der befragten Unternehmen für das Jahr 2022 angegeben haben, dass falsch entsorgte Lithium-Ionen-Akkus und Batterien zu einem Brand in ihren Recycling-Anlagen geführt haben.

Herbert Snell: "Gott sei Dank münden nicht alle Brandereignisse in einem Großfeuer, doch diese Großfeuer werden immer häufiger und sind für mittelständische Unternehmen existenzbedrohend."

Der Trend ist zudem eindeutig: Es kommen immer mehr Konsumgüter, wie Unterhaltungselektronik, Werkzeug, Kleidung oder Möbel, in den Handel, die mit Lithium-Ionen-Akkus bestückt sind. Herbert Snell: "Das bedeutet aber auch, dass die Brandgefahr immer weiter zunehmen wird. Es kann aber nicht sein, dass die Unternehmen, die diese Akkus in die Welt setzen, damit Geld verdienen und die Entsorgungsunternehmen die Brandrisiken alleine schultern müssen."

Der bvse-Vizepräsident stellte folgende Forderungen in den Mittelgrund:

  • Wir brauchen eine Ausweitung der Verbraucherinformationen, damit Akkus nicht in den normalen Müll gelangen.
  • Wir brauchen eine deutliche Kennzeichnungspflicht für Batterien.
  • Wir brauchen eine wirksame Pfandpflicht für Batterien und Akkus.
  • Wir brauchen eine leichte Entnehmbarkeit der Akkus aus den Geräten und
  • wir brauchen eine Herstellerverantwortung, die den Namen verdient. Wer akkubetriebene Geräte in Umlauf bringt, muss sich künftig finanziell an einem Fond beteiligen, der die Brandschäden ersetzt.

bvse-Vizepräsident Herbert Snell erklärte abschließend: "Heute macht unsere Branche – große und kleine Unternehmen, private und kommunale Betriebe – gemeinsam deutlich, dass das Ende der Fahnenstange endgültig erreicht ist. Die Politik muss die Rahmenbedingungen setzen und die Hersteller dürfen sich nicht länger aus der Verantwortung stehlen. Unsere Unternehmen dürfen nicht der Gefahr einer dauerhaften Existenzbedrohung ausgesetzt sein."

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

06.10.2023

Droht Mode- und Schuhhandel Insolvenz- und Schließungswelle wegen Rückforderung von Coronahilfen?

Der stationäre Mode- und Schuhhandel hat die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch längst nicht überwunden. Zwar liegen die Umsätze nach BTE-Schätzungen im Durchschnitt Ende September nominal im mittleren einstelligen Bereich über denen von 2022, die allermeisten Geschäfte verfehlen aber das Vor-Corona-Niveau noch deutlich.
 
Unter Berücksichtigung der zuletzt hohen Preissteigerungen ist die Situation sogar ungleich dramatischer. Inflationsbereinigt liegt der Umsatzverlust zu 2019 im zweistelligen Bereich und selbst der Zuwachs im Vergleich zu 2022 relativiert sich stark. Nach Überzeugung des BTE sind die aktuellen Umsätze für viele Textil- und Schuhgeschäfte nicht ausreichend, um die hohen Kostensteigerungen z.B. in den Bereichen Energie, Personal oder Mieten auszugleichen. Die Insolvenzen bekannter Branchengrößen sind dafür ein Beleg.
 

Der stationäre Mode- und Schuhhandel hat die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch längst nicht überwunden. Zwar liegen die Umsätze nach BTE-Schätzungen im Durchschnitt Ende September nominal im mittleren einstelligen Bereich über denen von 2022, die allermeisten Geschäfte verfehlen aber das Vor-Corona-Niveau noch deutlich.
 
Unter Berücksichtigung der zuletzt hohen Preissteigerungen ist die Situation sogar ungleich dramatischer. Inflationsbereinigt liegt der Umsatzverlust zu 2019 im zweistelligen Bereich und selbst der Zuwachs im Vergleich zu 2022 relativiert sich stark. Nach Überzeugung des BTE sind die aktuellen Umsätze für viele Textil- und Schuhgeschäfte nicht ausreichend, um die hohen Kostensteigerungen z.B. in den Bereichen Energie, Personal oder Mieten auszugleichen. Die Insolvenzen bekannter Branchengrößen sind dafür ein Beleg.
 
Für die nähere Zukunft befürchtet der BTE weitere Insolvenzen und Geschäftsschließungen. Verantwortlich dafür sind vor allem die anstehenden bzw. möglichen Rückzahlungen der Coronahilfen. Neben KfW-Krediten sind das die sogenannten Überbrückungshilfen (ÜBH), mit denen die hohen Umsatzverluste wegen der erzwungenen Lockdowns in den Jahren 2020 und 2021 im stationären Outfithandel ausgeglichen werden sollten. Vor allem die Überbrückungshilfe III konnte zumindest einen Teil der Einbußen kompensieren und somit die Existenz vieler Unternehmen retten.
 
Allerdings mehren sich derzeit die Berichte aus der Branche, dass es bei der angelaufenen Prüfung der ÜBH-Schlussabrechnung oftmals zu Ungereimtheiten und neuen Auslegungen der FAQ kommt – und zwar durchweg zu Lasten der Händler. Etliche Unternehmen haben daher auch bereits Klage gegen den Bescheid über ihre Schlussabrechnung erhoben.
 
Der BTE fordert daher von den politischen Entscheidern klare, faire und nachvollziehbare Lösungen in den strittigen Fragen der Überbrückungshilfe. Schließlich waren gerade die Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte handelsweit mit Abstand die größten Leidtragenden der staatlichen Corona-Beschränkungen. Um die Existenz von tausenden Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften mit zehntausenden Mitarbeitern nicht erneut zu gefährden, ist eine Änderung der aktuellen Bewilligungspraxis zu Gunsten der Unternehmen zwingend erforderlich!
 
Zur Unterstützung betroffener Unternehmen hat der BTE in Zusammenarbeit mit Fieldfisher Partnerschaft von Rechtsanwälten (Hamburg) ein sechsseitiges „Positionspapier zum bundesweiten Änderungsbedarf der Praxis der Bewilligungsstellen bei den Überbrückungshilfen“ erstellt. Dieses benennt die aktuellen rechtlichen Probleme und Ungereimtheiten sowie den notwendigen Änderungsbedarf und steht allen Interessenten kostenfrei zum Download bereit unter www.bte.de (Rubrik: Presse).

Weitere Informationen:
Coronakrise Überbrückungshilfen
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Manfred Hinz neues BVMed-Vorstandsmitglied Foto: BVMed
Manfred Hinz, BVMed-Vorstandsmitglied
06.10.2023

Manfred Hinz neues BVMed-Vorstandsmitglied

Manfred Hinz von 3M Deutschland ist seit dem 1. Oktober 2023 neues Vorstandsmitglied beim Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Er folgt im neunköpfigen BVMed-Vorstand auf Ben Bake von Sanitätshaus Aktuell, der aus dem Unternehmen ausscheiden wird.

Manfred Hinz ist Vice President Medical Solutions der 3M Division Europe Middle East Africa (EMEA). Er verantwortet das Medizintechnik Geschäft in Europa. 3M forscht und produziert in Deutschland an mehreren Standorten. Hinz verfügt über 15 Jahre Erfahrung in der Medizin- und Dentaltechnik in nationalen und internationalen Geschäftsleitungs-Rollen sowie über 8 Jahre Erfahrung in der Elektronik-, Elektro- und Telekommunikations-Industrie.

Manfred Hinz von 3M Deutschland ist seit dem 1. Oktober 2023 neues Vorstandsmitglied beim Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Er folgt im neunköpfigen BVMed-Vorstand auf Ben Bake von Sanitätshaus Aktuell, der aus dem Unternehmen ausscheiden wird.

Manfred Hinz ist Vice President Medical Solutions der 3M Division Europe Middle East Africa (EMEA). Er verantwortet das Medizintechnik Geschäft in Europa. 3M forscht und produziert in Deutschland an mehreren Standorten. Hinz verfügt über 15 Jahre Erfahrung in der Medizin- und Dentaltechnik in nationalen und internationalen Geschäftsleitungs-Rollen sowie über 8 Jahre Erfahrung in der Elektronik-, Elektro- und Telekommunikations-Industrie.

Er will sich im BVMed-Vorstand dafür einsetzen, Innovationen und Nachhaltigkeit in der Medizintechnik zu ermöglichen, Digitalisierung im Gesundheitswesen zu fördern und den Produktions- und Entwicklungsstandort Deutschland zu stärken: „Innovative und nachhaltige Medizintechnik-Lösungen in Deutschland weiterhin zu ermöglichen, ist für mich angesichts des Ärzte- und Pflegefachkräftemangel, steigendem Effizienzdruck sowie demografischem Wandel zwingend notwendig. Dafür müssen innovationsfördernde Rahmenbedingungen mit Politik und Selbstverwaltung gestaltet werden, beispielsweise der Zugang zu Gesundheitsdaten, eine effektive Zulassung und eine übergreifende Nutzenbewertung“, so Hinz.

Der BVMed-Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden Dr. Meinrad Lugan (B. Braun), den Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Dorothee Stamm (Medtronic) und Dr. Manfred W. Elff (Biotronik) sowie Kristof Boogaerts (Johnson & Johnson), Christian Hauer (Fresenius Kabi), Mark Jalaß (Lohmann & Rauscher), Marc D. Michel (Peter Brehm) und Ulrich Zihla (Paul Hartmann). Der BVMed-Vorstand ist bis April 2024 gewählt. Zudem ist BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll Mitglied des Vorstands.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.